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Die Klage auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls wurde abgewiesen. Die Beklagtenseite bestritt den Unfallhergang und führte Anhaltspunkte für einen manipulierten Verkehrsunfall an, bei dem der Kläger in die Beschädigung des Fahrzeugs eingewilligt haben oder das Unfallereignis ausgenutzt haben soll. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |