|
Ein Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen auf Neulieferung nach einem Fahrzeugkauf besteht, wenn die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Dies ist auch der Fall, wenn schwierige Tatsachen- und Rechtsfragen, wie im Abgasskandal, noch nicht abschließend geklärt sind, aber eine zumindest gleich große Wahrscheinlichkeit für einen positiven wie negativen Ausgang der Klage besteht und die vertretene Auffassung in der Rechtsprechung zumindest vertreten wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |