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Ein Schadensersatzanspruch des Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den Fahrzeughersteller wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Motor des Typs EA 189 ist abzuweisen, wenn der Hersteller nicht Vertragspartner des Kaufvertrages war. Dies gilt insbesondere, wenn ein kostenfreies Software-Update zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zur Verfügung steht, welches der Kläger bislang nicht hat durchführen lassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |