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Ein Haftungsanteil von 80 % der Beklagten ist gerechtfertigt, wenn ein Gabelstaplerfahrer mit dem Entladen eines LKW beginnt, bevor der LKW-Fahrer die Ladung vollständig entsichert hat, und dabei eine Gitterbox auf den LKW-Fahrer stürzt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |