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Zur schlüssigen Darlegung eines durch einen Unfall verursachten mess- und abgrenzbaren Fahrzeugschadens bedarf es bei einem massiven Vorschaden einer substantiierten Darlegung der behaupteten Reparatur des Vorschadens. Dies umfasst insbesondere einen konkreten Vortrag zum Reparaturweg (Austausch/Instandsetzung von Teilen), zu den dabei verwendeten Teilen (Neu-/Gebrauchtteile) sowie zur Qualifikation des Reparateurs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |