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Das OLG Düsseldorf hat die Berufung eines Klägers zurückgewiesen, der Schadensersatzansprüche aus einem Unfallereignis zwischen einem von ihm geführten Pferdefuhrwerk und einem Kraftrad begehrte. Der Unfall ereignete sich, als das Pferdefuhrwerk von einem nicht asphaltierten Wirtschaftsweg auf eine Bundesstraße auffuhr und es zur Kollision mit dem auf der Bundesstraße fahrenden Motorrad kam. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |