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Eine Unfallmanipulation kann sich aus der Gesamtschau zahlreicher Einzelumstände ergeben, wenn der geschilderte Unfallhergang ausweislich eines Sachverständigengutachtens nicht plausibel ist und die Klägerseite im Laufe des Verfahrens mehrere widersprüchliche Unfallversionen schildert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |