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Zur Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug die der Unfallstelle vorgelagerte Fußgängerampel unter Missachtung des Rotlichts überquert und dann mit dem Fahrzeug zusammenstößt, welches vom rechten Parkstreifen aus nach links ein Wendemanöver über eine vierspurige Straße durchführt. (Leitsätze des Gerichts) |