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Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer für das Verfahren zentralen Frage in den Entscheidungsgründen nicht eingeht. Dies ist der Fall, wenn ein Beweisantrag auf Vernehmung eines möglichen alternativen Fahrers pauschal abgelehnt und der entsprechende Vortrag des Betroffenen in den Urteilsgründen nicht berücksichtigt wird, insbesondere wenn ein anthropologisches Gutachten einen nahen Blutsverwandten als alternativen Fahrer nicht ausschließen kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |