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Die merkantile Wertminderung ist vom Gericht gemäß § 287 ZPO auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens zu schätzen, wobei die BVSK-Methode und die Methode Ruhkopf/Sahm als anerkannte mathematische Modelle herangezogen werden können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |