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Ein Fahrzeug ist im Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft im Sinne des § 434 Abs.1 BGB, wenn es nicht die Beschaffenheit ausweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Ein Durchschnittskäufer darf erwarten, dass die in der Testphase laufenden stickoxidverringernden Prozesse auch im realen Fahrbetrieb aktiv bleiben und nicht durch den Einsatz einer Software deaktiviert bzw. nur im Testzyklus aktiviert werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |