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Der Beweis einer Unfallmanipulation kann im Wege des Indizienbeweises geführt werden, wobei eine auffällige Häufung von manipulationstypischen Indizien genügt, um die Überzeugung des Gerichts zu begründen. Starke Indizien hierfür sind eine leicht zu koordinierende Unfallsituation (z.B. Kollision mit einem parkenden Fahrzeug), ein kaum erklärbarer Fahrfehler, die beteiligten Fahrzeugtypen (hochpreisiges Fahrzeug für Schaden, Firmenfahrzeug mit Mietanhänger) sowie die persönliche Bekanntschaft der Parteien. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |