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Bei der Berechnung der ersatzfähigen Kosten der erforderlichen Anmietung eines Ersatzfahrzeuges ist das arithmetische Mittel des Normaltarifes nach dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSchwacke ("Schwacke-Liste") und der Fraunhofer-Liste 2015 im Postleitzahlengebiet zugrunde zu legen. Ein Aufschlag von 20% auf das ermittelte arithmetische Mittel ist im Unfallersatztarif-Geschäft nicht zu beanstanden, da hiermit ein höherer Risiko- und Kostenaufwand für den Mietwagenunternehmer verbunden ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |