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Das Landgericht Köln hat eine Klage auf Unterlassung von Tatsachenbehauptungen, Auskunft über den Betreiber einer Webseite und hilfsweise Feststellung der Unwahrheit dieser Behauptungen abgewiesen. Die beanstandeten Äußerungen betrafen unter anderem angebliche Vergehen auf Managementebene, Fahrerflucht einer Pressesprecherin sowie weitere Vorwürfe gegen Führungskräfte eines Unternehmens. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |