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Ein Anspruch des Vermieters auf vollen Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall mit einem Miet-Lkw und Anhänger, der über die vereinbarte Haftungsreduzierung hinausgeht, setzt voraus, dass der Mieter den Schaden mindestens grob fahrlässig verursacht hat. Der Beweis einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens obliegt dem Vermieter. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |