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Das Landgericht Hagen hat ein Eisenbahnunternehmen zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz verurteilt, nachdem ein Heizer einer Dampflokomotive im Tunnel mit dem Kopf gegen eine Tunnelbeleuchtung prallte. Entscheidend war hierbei die Frage, ob die Lampe unzulässigerweise in den Lichtraum hineinragte und ob ein Mitverschulden des Heizers durch Hinauslehnen vorlag. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |