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Der Klageantrag auf Zahlung von Schadensersatz nach einem Großbrandschaden in einer Kraftfahrzeugwerkstatt, verursacht durch grob fahrlässige Benzinentsorgung (Loch in Tank schlagen und Benzin in Eimer ablassen), ist dem Grunde nach gerechtfertigt. Das Vorgehen widerspricht jeglichen Unfallverhütungsvorschriften und stellt keine sach- und fachgerechte Entsorgung dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |