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Zum Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Wohnmobil berechtigen erhebliche Mängel wie Wassereintritt, Lackschäden und fehlerhafte Anzeigen im Head-Up-Display. Ein Wasserschaden in einem Kraftfahrzeug stellt per se einen erheblichen Mangel dar, insbesondere wenn Nachbesserungsversuche nicht sach- oder fachgerecht erfolgen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |