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Eine Festsetzungsverfügung zur Durchsetzung einer (bestandskräftigen) Betriebsstilllegungsverfügung mangels Versicherungsschutz ist auch dann rechtmäßig, wenn sich das maßgebliche Fahrzeug mit einem Totalschaden außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes befindet. (Leitsätze des Gerichts) |