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des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) sowie den Ersatz von Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) durch solche der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) Beispiel: Ersatz des § 29c StVZO durch § 25 FZV. |
1. |
Ist das blaue Euro-Feld eines Kennzeichenschildes an einem zulassungspflichtigen Kraftfahrzeug mit einer schwarzen Folie überklebt, verstößt es gegen § 10 Abs. 2 Satz 1 und 3, Abs. 12 Satz 1 FZV. Unerheblich ist, ob im Einzelfall der Sternenkranz sichtbar oder das Unterscheidungszeichen und die Erkennungsnummer ablesbar bleiben.
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2. |
Der Betrieb eines solchen nicht vorschriftmäßigen Fahrzeugs kann auf öffentlichen Straßen nach § 5 Abs. 1 FZV sofort vollziehbar untersagt werden.
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