|
Der Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags ist fristgerecht, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, insbesondere wenn sie eine sogenannte Kaskadenverweisung enthält, die den Verbraucher überfordert, indem sie nur auf § 492 Abs. 2 BGB verweist, der dann auf Art. 247 §§ 6 - 13 EGBGB weiterverweist, anstatt die einzelnen Pflichtangaben zu nennen. Die Gesetzlichkeitsfiktion greift in solchen Fällen nicht, wenn das Muster nicht bereits richtig verwandt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |