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Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die verkehrsrechtlichen Anordnungen des Beklagten aus den Jahren 1981 und 1982 aufgehoben, welche die Beschilderung mit Verkehrszeichen 255 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas) für die M.-----straße 701 (Q.------straße) anordneten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |