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Ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB wegen sittenwidriger Abgasmanipulation setzt ein besonders verwerfliches Verhalten voraus, das sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann. Ein Thermofenster, das die Abgasrückführung temperaturabhängig steuert, ist nicht mit einer Umschaltlogik zur Prüfstandserkennung vergleichbar; Sittenwidrigkeit liegt hier nur vor, wenn zu einem etwaigen Verstoß gegen die VO (EG) 715/2007 weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten als besonders verwerflich erscheinen lassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |