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Die Gebühren für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs wegen fehlenden Versicherungsschutzes sind vom Fahrzeughalter zu tragen, auch wenn die Meldung der Versicherung möglicherweise fehlerhaft war oder der Versicherungsschutz nachträglich wiederhergestellt wurde. Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) muss auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg durch das Versicherungsunternehmen übermittelt werden; eine Übersendung per E-Mail durch den Halter genügt nicht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |