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Ein Angeklagter wurde des gewerbsmäßigen Betruges in zwei Fällen sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen. Hierfür wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |