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Eine Bande ist eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen, die sich zur fortgesetzten Begehung einer noch unbestimmten Vielzahl von Taten verbunden haben. Mitglied einer Bande kann dabei auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen. Nicht erforderlich ist, dass sich sämtliche Bandenmitglieder untereinander kennen und gemeinsam an der Abrede beteiligt waren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |