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Die Haftungsfreistellung des Mieters bei Mietwagen entfällt, wenn dieser vorsätzlich gegen die Obliegenheit verstößt, nach einem Unfall sofort die Polizei zu benachrichtigen (sog. "Polizeiklausel"), sofern die Obliegenheitsverletzung Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls hatte. Eine solche Polizeiklausel benachteiligt den Mieter nicht unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |