Das Verkehrslexikon

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Haftung für Schäden am Mietwagen - Leitbild der Vollkaskoversicherung




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Haftung des Mieters für Unfallschäden am Mietwagen und Haftungsfreistellung

Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht
Forderungsübergang und Quotenvorrecht in der Vollkaskoversicherung / Differenztheorie

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Allgemeines:


BGH v. 17.12.1980:
Der gewerbliche Vermieter von Kraftfahrzeugen, der dem Mieter gegen Zahlung eines Entgelts nach Art einer Versicherungsprämie bei Unfallschäden Haftungsfreistellung ohne Selbstbeteiligung verspricht, ist gehalten, diese Haftungsbefreiung nach dem Leitbild einer Kaskoversicherung auszugestalten. Die dem Mieter gewährte Haftungsfreistellung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass er das Fahrzeug einem Dritten überlässt. Sie schließt auch dann Ersatz für Wertminderung und Mietausfall ein.

BGH v. 19.01.2005:
Eine formularmäßig getroffene Vereinbarung über die Haftungsbefreiung des Mieters eines Kraftfahrzeugs gegen zusätzliches Entgelt ist objektiv nach dem Willen verständiger und redlicher Vertragspartner unter Abwägung der Interessen der normalerweise an solchen Geschäften beteiligten Kreise auszulegen. Die Haftungsfreistellung erfasst auch bei einem allgemeinen Hinweis auf die Grundsätze einer Vollkaskoversicherung Schäden durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs, insbesondere durch einen Schaltfehler.

BGH v. 20.05.2009:
Vereinbaren die Parteien eines gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrages gegen Entgelt eine Haftungsreduzierung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, so verliert der Mieter diesen Versicherungsschutz nicht, wenn ein Dritter, dem er das Fahrzeug überlassen hat, dieses schuldhaft beschädigt. Entgegenstehende AGB beeinträchtigen den Mieter unangemessen und sind deshalb gemäß § 307 BGB unwirksam.

LG Kaiserslautern v. 28.07.2009:
Ist gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts zu Gunsten des Mieters eines PKW eine Haftungsfreistellung vereinbart worden, muss diese dem Leitbild der Vollkaskoversicherung entsprechen. Führt das bloße Befahren einer Rennstrecke nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des PKW-Vermieters zum Wegfall der Haftungsfreistellung, widerspricht dies dem Leitbild der Vollkaskoversicherung. Eine entsprechende AGB-Klausel des Vermieters ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.

BGH v. 25.11.2009:
Vereinbart der Mieter eines Kraftfahrzeugs mit dem Vermieter gegen Entgelt eine Haftungsbefreiung mit Selbstbeteiligung, so findet die Rechtsprechung zum Quotenvorrecht entsprechende Anwendung.

LG Konstanz v. 26.11.2009:
Ist im formularmäßigen Automietvertrag eine Haftungsfreistellung des Mieters "nach den Grundsätzen der Kaskoversicherung" vereinbart, so stellt es eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar, wenn er für den Fall der groben Fahrlässigkeit die volle Haftung tragen soll. Die Unwirksamkeit der Klausel führt zu einer Schadensteilung zwischen Vermieter und Mieter.

OLG Köln v. 13.01.2010:
Mit dem Grundgedanken des Gesetzes vereinbar in AVB sind somit typisierte Haftungsquoten, möglicherweise auch eine Regelung, die dem Mieter/Versicherungsnehmer die Wahl einräumt zwischen einem Tarif mit genereller Haftung bei grober Fahrlässigkeit gegen Vereinbarung einer geringeren Prämie und Deckungsschutz bei grober Fahrlässigkeit gegen Vereinbarung einer höheren Prämie. Der generelle und undifferenzierte Haftungsvorbehalt für grobe Fahrlässigkeit läuft jedoch dem wesentlichen Grundgedanken des § 81 Abs. 2 VVG zuwider und benachteiligt die Interessen des Versicherungsnehmers unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben (§ 307 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Dies gilt in gleicher Weise im Hinblick auf den Mieter, der sich gegen besonderes Entgelt eine Reduzierung der Haftung entsprechend den Bedingungen der Kraftfahrzeugvollversicherung gegenüber dem Vermieter „erkauft“. Dies hat zur Folge, dass der Vorbehalt der Haftung für die Fälle grober Fahrlässigkeit insgesamt unwirksam ist und somit die vereinbarte Haftungsfreistellung eingreift.

BGH v. 11.10.2011:
st in einem gewerblichen KFZ-Mietvertrag eine Haftungsbefreiung oder eine Haftungsreduzierung nach Art der Vollkaskoversicherung vereinbart, ist ein in den Allgemeinen Vermietungsbedingungen vorgesehener undifferenzierter Haftungsvorbehalt für den Fall grober Fahrlässigkeit nach § 307 BGB unwirksam. An die Stelle der unwirksamen Klausel über den Haftungsvorbehalt tritt der Grundgedanke der gesetzlichen Regelung des § 81 Abs. 2 VVG (Rn.16). Dies gilt hinsichtlich der Haftung des grob fahrlässig handelnden berechtigten Fahrers, der nicht Mieter ist, gleichermaßen jedenfalls dann, wenn dessen Haftungsfreistellung in den Allgemeinen Vermietungsbedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.

BGH v. 15.07.2014:
Ist der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Kfz-Vermieters vorgesehene Haftungsvorbehalt für Fälle grober Fahrlässigkeit wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, findet die Regelung des § 81 Abs. 2 VVG entsprechende Anwendung (Bestätigung des Senatsurteils vom 11. Oktober 2011, VI ZR 46/10, BGHZ 191, 150). - Zu den Voraussetzungen für die Annahme grober Fahrlässigkeit bei einem selbstverschuldeten Unfall mit einem angemieteten Kraftfahrzeug.

BGH v. 14.01.2015:
Eine haftungsbegrenzende Klausel nach Art einer Vollkaskoversicherung in einem gewerblichen Automietvertrag kann zwei voneinander sachlich zu trennende Regelungsbereiche enthalten, nämlich einerseits Regelungen über die schuldhafte Herbeiführung des Schadensfalls, andererseits eine Festlegung der versicherungsähnlich erfassten Schadensereignisse. Diese Regelungsbereiche sind inhaltlich unabhängig und können losgelöst voneinander bestehen. Dass beide Regelungsbereiche nicht voneinander abhängen, äußert sich bereits darin, dass im Versicherungsrecht für die Herbeiführung des Versicherungsfalls zwingende gesetzliche Regelungen in § 81 VVG bestehen, während die versicherten Schadensereignisse privatautonom durch die Versicherungsbedingungen bestimmt werden.

OLG Nürnberg v. 01.06.2017:
  1.  Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt - hier 200 km/h -, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten.

  2.  Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen, mit der Folge eines zumindest teilweisen Verlustes der Haftungsfreistellung in den einer Kaskoversicherung nachgebildeten Bedingungen eines Mietvertrags.

  3.  Das Vorhandensein eines sog. Spurhalteassistenten reduziert den in einem entsprechenden Verhalten liegenden Schuldvorwurf zumindest bei derartig hohen Geschwindigkeiten nicht.

OLG Frankfurt am Main v. 12.02.2020:
Es ist grob fahrlässig, wenn sich der Kfz-Führer während der Fahrt mit einem Pkw auf der Autobahn zu einem auf dem rechten Rücksitz befindlichen achtjährigen Kind umdreht und dadurch die vollständige Sicht auf das Geschehen auf der Fahrbahn verliert und es zu einem Auffahren auf ein , das zu einem leichten Auffahren auf ein abbremsendes Motorrad kommt.

OLG Frankfurt am Main v. 30.12.2021:
  1.  Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache gemäß § 536a Abs. 1 S. 1 BGB kann auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden.

  2.  Eine unangemessene Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 BGB liegt aber dann vor, wenn der Haftungsausschluss auch im Falle der Verletzung sogenannter Kardinalpflichten gelten soll, die als den typischen Verwendungszweck prägende Pflichten im Gegenseitigkeitsverhältnis mit der Mietzinspflicht stehen. Bei einem Kfz-Mietvertrag handelt es sich um solche Pflichten, wenn sie den grundlegenden, für den Vertragszweck des sicheren Fahrens unabdingbaren technischen Zustand des Mietfahrzeugs betreffen, insbesondere die Funktionsfähigkeit von Lenkung und Bremsen

BGH v. 28.02.2018:
Zur Kündigung einer Vollkaskoversicherung durch einen Ehegatten als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs der Familie

Amtsgericht Wolfsburg v. 12.10.2020:
Mietwagenkosten und Wiederbeschaffungsdauer nach Verkehrsunfallschaden: Einfluss der Corona-Krise

OLG Düsseldorf v. 18.02.2025:
Haftung des Car-Sharing-Kunden bei Fahrzeugschaden unter Alkoholeinfluss und AGB-Verstoß

OLG Hamm v. 26.08.2022:
Zur Auslegung der Mietwagen-Vollkasko-Versicherung bei mehrfachen, aufeinanderfolgenden 28-Tages-Mietverträgen

Amtsgericht Augsburg v. 17.06.2022:
Zur Ermittlung von Mietwagenkosten im Schadensfall: Fahrzeugklasse, Haftungsreduktion, Eigenersparnis und Schätzgrundlage

Amtsgericht Bielefeld v. 07.06.2022:
Zur Rückzahlung einer Mietwagenkaution bei Steinschlagschäden und verschuldensunabhängiger Haftung in AGB

Amtsgericht Minden v. 13.11.2021:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall: Mittelwertbildung aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Landgericht Nürnberg-Fürth v. 16.09.2021:
Mietwagen: Haftung bei zwei unabhängigen Schäden; Bedeutung der Meldepflicht und der Polizei-Klausel bei Hotline-Auskunft.

OLG Hamm v. 04.05.2022:
Zur Haftungsreduzierung im Mietvertrag: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Handyhalterung, kein Entfall bei fehlender Polizeibenachrichtigung.

OLG Hamm v. 21.12.2021:
Haftungsreduzierung im Mietwagenvertrag: Unwirksamkeit von AGB-Klauseln bei grober Fahrlässigkeit und Anwendung des § 81 Abs. 2 VVG

Landgericht Essen v. 29.04.2021:
Zur Unwirksamkeit einer Haftungsreduzierung bei grober Fahrlässigkeit im gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag

OLG Hamm v. 16.08.2019:
Zur Unangemessenheit von Obliegenheiten für nicht mitversicherte Fahrer im Mietwagenvertrag

OLG Köln v. 11.09.2017:
Ausschluss der Haftungsfreistellung bei Mietwagen nach Verkehrsunfallflucht und Obliegenheitsverletzung

OLG Hamm v. 30.05.2016:
Verlust der Haftungsfreistellung des Kfz-Mieters bei grob fahrlässiger Suche nach Portemonnaie während der Fahrt

Landgericht Wuppertal v. 31.05.2017:
Kürzung der Haftungsfreistellung bei grob fahrlässiger Verletzung der Polizeimeldepflicht nach Unfall

Landgericht Bonn v. 28.10.2016:
Zur Haftung des Mieters für Unfallschäden bei Miet-Lkw mit Anhänger und Beweislast für grobe Fahrlässigkeit

Landgericht Dortmund v. 30.09.2016:
Zur Haftungsbeschränkung des berechtigten Fahrers eines Miettransporters auf die Selbstbeteiligung bei unwirksamer AGB-Klausel

Landgericht Köln v. 21.07.2016:
Zur Unwirksamkeit einer Polizeiklausel im Mietwagenvertrag und den Folgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung

Landgericht Düsseldorf v. 10.03.2016:
Zur Versicherungsleistung bei Entwendung eines Mietfahrzeugs aus Polizeigewahrsam nach anfänglicher Unterschlagung

Amtsgericht Wipperfürth v. 05.07.2018:
Mietwagenkosten: SilverDAT als Schätzgrundlage, M+S-Reifen als wintertauglich, Erstattungsfähigkeit von Zustellkosten und Haftungsbefreiung

Landgericht Bonn v. 26.05.2017:
Verlust der Haftungsfreistellung bei Mietwagen durch arglistige Obliegenheitsverletzung (Verkehrsunfallflucht)

Landgericht Hagen v. 31.01.2017:
Schaden an Firmenfahrzeug durch Arbeitnehmer: Auslegung von Miet- und Benzinklausel in der Haftpflichtversicherung

Amtsgericht Köln v. 19.08.2024:
Zum Verlust der Haftungsfreistellung bei Mietwagen durch Verstoß gegen die Polizeiklausel nach einem Unfall

Landgericht Köln v. 27.01.2022:
Zur Beweislast des Mieters bei Beschädigung eines Mietfahrzeugs nach Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten

Landgericht Essen v. 02.12.2015:
Anwaltshaftung bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls und der Auskehr von Fremdgeld

OLG Köln v. 20.05.2014:
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen; Kosten für Haftungsbefreiung ohne Selbstbehalt

Landgericht Dortmund v. 07.10.2015:
Haftungsbegrenzung im Mietwagenvertrag: Keine grobe Fahrlässigkeit bei reflexartigem Greifen nach Portemonnaie unter Pedalen

Amtsgericht Duisburg v. 17.04.2015:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Fraunhofer-Liste vor Schwacke und Umfang der Haftungsfreistellung

OLG Köln v. 13.07.2012:
Zur Haftung des Mieters für Mietfahrzeugschaden bei fehlender Vollkaskoversicherung und Sommerreifen bei späterem Wintereinbruch.

Amtsgericht Leverkusen v. 22.01.2013:
Rückzahlung der Selbstbeteiligung nach unverschuldetem Wildschaden am Mietwohnmobil

OLG Köln v. 27.09.2012:
Haftung des Mieters für unfallbeschädigtes Mietfahrzeug bei Überlassung an Dritte und Verzug

Amtsgericht Köln v. 03.09.2012:
Zur Unzulässigkeit einer "no damage" Klausel in Automietverträgen nach §§ 309 Nr. 12, 307 BGB

Landgericht Köln v. 11.04.2012:
Zur Haftung bei grob fahrlässiger Missachtung von Höhenbegrenzungen mit Mietfahrzeug; Anwendung des § 81 VVG.

BGH v. 14.03.2012:
Zur Unwirksamkeit einer AGB-Klausel zur Polizeihinzuziehung bei Autovermietung und deren Folgen für die Haftungsfreistellung

Landgericht Bielefeld v. 09.09.2011:
Zur Angemessenheit und Überraschungseffekt einer 1.000 € Selbstbeteiligung im Mietwagenvertrag

Amtsgericht Düsseldorf v. 29.06.2010:
Zur groben Fahrlässigkeit eines Mietwagenunternehmens bei unzureichender Sicherung von Fahrzeugschlüsseln

Landgericht Duisburg v. 05.01.2010:
Zur Abgrenzung eines Unfalls in der Vollkaskoversicherung bei Ladungsschäden durch eigene Fahrmanöver und Haftung des Versicherers für Maklerfehlberatung.

OLG Köln v. 02.12.2009:
Haftung des Mietwagenmieters für den Fahrer bei vereinbarter Haftungsreduzierung nach dem Leitbild der Vollkaskoversicherung

Landgericht Wuppertal v. 26.03.2009:
Haftung des Mieters eines Kraftfahrzeugs bei Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten und des unberechtigten Fahrers

OLG Düsseldorf v. 10.09.2007:
Zur Beweislast des Mieters bei PKW-Diebstahl und Teilkaskoversicherung im Mietvertrag.

OLG Düsseldorf v. 27.02.2007:
Grobe Fahrlässigkeit bei Ablenkung durch Suche nach Gegenständen im Fußraum; Unwirksamkeit der Fremdverschuldenszurechnungsklausel im Mietvertrag

Landgericht Kleve v. 13.04.2007:
Zur Haftung des Mieters bei Nichtrückgabe eines Mietwagens nach angeblichem Diebstahl; Anforderungen an den Diebstahlsnachweis.

OLG Hamm v. 22.06.2005:
Zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln zum Wegfall der Haftungsreduzierung bei Lkw-Miete (Schäden am Aufbau, unterlassene Polizeimeldung)

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht v. 13.12.2007:
Gegenverkehr

Landgericht Magdeburg v. 25.06.2010:
Unfallflucht

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken v. 06.02.2007:
Sprinter

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken v. 29.06.2005:
Autovermietung

OLG Köln v. 02.08.1995:
Haftung für Diebstahl nach VU

OLG Köln v. 26.06.1991:
Probefahrt

OLG Köln v. 13.01.1982:
Grobe Fahrlässigkeit

Landgericht Frankfurt am Main v. 04.08.2021:
Haftung für Diebstahl nach VU

Amtsgericht Frankfurt am Main v. 03.04.2018:
Ersatz von Anwaltskosten

Landgericht Hamburg v. 13.01.2017:
Anmeldekosten

Landgericht Hamburg v. 08.04.2016:
Busspur

OLG Rostock v. 24.11.2011:
Unfallflucht

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