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Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Beklagte als Transportversicherer an die Klägerin einen Betrag von 1.284.697,26 € nebst Zinsen zu zahlen hat. Gegenstand des Rechtsstreits war der Deckungsanspruch eines Transportversicherers aus übergegangenem Recht gegen den Verkehrshaftpflichtversicherer wegen des Verlustes einer Zigarettensendung durch einen „Phantomfrachtführer“, wobei die Frage einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers bei der Auswahl des Subunternehmers im Raum stand. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |