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Die winterliche Räum- und Streupflicht der Kommunen für Fahrbahnen innerhalb geschlossener Ortschaften besteht nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Glätte. Eine Straße ist verkehrswichtig, wenn sie sich aufgrund besonderer Merkmale deutlich von der Durchschnittsstraße abhebt, etwa bei verkehrsreichen Durchgangsstraßen oder stark frequentierten Einrichtungen. Eine Kreuzung in einer Tempo-30-Zone mit lockerer Wohnbebauung und ohne Fahrmittenkennzeichnung ist in der Regel nicht als verkehrswichtig anzusehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |