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Das Landgericht Hagen hat auf die Berufungen der Angeklagten gegen ein amtsgerichtliches Urteil die verhängten Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen von einem Jahr auf vier Monate herabgesetzt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde in beiden Fällen zur Bewährung ausgesetzt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |