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Ein Schadensersatzanspruch wegen nicht getauschter Lademittel im Rahmen von Transportleistungen kann dem Grunde nach bestehen, wenn die Parteien vertraglich Regelungen zum Tausch von Lademitteln und zum Schadensersatz bei Nichterfüllung getroffen haben und der Saldo der Lademittel durch den Mitarbeiter einer Partei bestätigt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |