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Äußerungen in einem Internetforum, die die unrechtmäßige Erlangung eines H-Kennzeichens durch Fahrgestellnummern-Manipulation für ein Nutzfahrzeug behaupten, sind von der Meinungsfreiheit gedeckt und eine Unterlassungsklage ist unbegründet, wenn die als Tatsachenbehauptung anzusehende Erklärung, das Fahrzeug habe zu Unrecht eine Oldtimerkennzeichnung erhalten, als zutreffend anzusehen ist. Dies ist der Fall, wenn das umgebaute Fahrzeug die Voraussetzungen für die Zuteilung eines H-Kennzeichens nicht erfüllt, da nicht das ursprüngliche Fahrzeug, sondern ein Spenderfahrzeug umgebaut wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |