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Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Beklagte verpflichtet, über den Antrag zur Aufstellung von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden. Eine pauschale Ablehnung der Sondernutzungserlaubnis für Altkleidersammelcontainer im gesamten Stadtgebiet, gestützt auf einen Ratsbeschluss und ohne konkrete standortbezogene Prüfung der Beeinträchtigung des Orts- und Straßenbildes, der Verkehrssicherheit oder der Sauberhaltung, ist nicht ausreichend. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |