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Auch bei fehlerhafter Widerrufsinformation kann der Ausübung des Widerrufsrechts der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen, wenn der Darlehensnehmer nach Erklärung des Widerrufs Rechte aus einer mit dem Fahrzeugkaufvertrag verbundenen Rückgabe-Vereinbarung in Anspruch nimmt. Ein solches Vorgehen ist mit dem erklärten Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärung unvereinbar, da die Rückgabe-Vereinbarung einen noch nicht in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelten Darlehensvertrag voraussetzt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |