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Eine Klage auf Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf ist unzulässig, wenn das angerufene Gericht örtlich unzuständig ist. Maßgeblicher Erfüllungsort für die Leistungsklage auf Rückgewähr bleibt der (Geschäfts-)Sitz der darlehensgewährenden Bank, soweit sie Schuldnerin dieser Leistungspflicht ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |