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Das Landgericht Hagen hat eine Beklagte wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Motorsteuerungssoftware und Abschalteinrichtungen (Thermofenster, Lenkwinkelerkennung) zur Zahlung von Schadensersatz Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |