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Ein Gebührenbescheid für die versuchte Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuganhängers wegen fehlenden Versicherungsschutzes ist teilweise aufzuheben, wenn die festgesetzte Gebühr für die Zwangsstilllegung und die Portokosten als zu hoch erachtet werden, während die Gebühren für die Postzustellung bestehen bleiben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |