|
Die Sicherstellung von Bargeld durch die Polizei und ein Verfügungsverbot sind aufzuheben, wenn der Verdacht auf Drogenkonsum durch eine negative Blutprobe widerlegt wird. Die Herausgabe des Geldes ist anzuordnen, wenn die Vermutung einer illegalen Herkunft nicht hinreichend substantiiert ist, um die Eigentumsvermutung zu widerlegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |