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Der Montageversicherer kann gegen einen Subunternehmer, der mit einem Teil der Leistungen beauftragt war, einen Anspruch aus § 425 HGB, § 86 VVG aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Schadensersatz geltend machen, wenn der Schaden während der vom Subunternehmer übernommenen Transportleistung eintritt und dieser sich das Handeln seiner Subunternehmerin nach § 428 HGB zurechnen lassen muss. Ein Einwand der Mitversicherung des Subunternehmers im Montageversicherungsvertrag scheidet aus. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |