|
Das OLG Köln hat die wettbewerbsrechtliche Unzulässigkeit von Äußerungen eines Herstellers über angebliche Mängel ('mangelhafte Schweißnaht', 'lebensgefährlich') an Achsen eines Wettbewerbers für Kfz-Anhänger sowie über eine darauf basierende Rückrufaktion bestätigt. Solche herabsetzenden und anschwärzenden Behauptungen sind unzulässig, wenn die Mängel nicht nachgewiesen sind und sich insbesondere nicht aus einem vorliegenden Sachverständigengutachten ergeben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |