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Ein Defekt am Stellmotor (Getriebesteuergerät) eines Gebrauchtwagens nach ca. 98.863 km stellt keinen Sachmangel dar, sondern ist auf typischen Verschleiß zurückzuführen, insbesondere wenn Bauteile der Kupplungsansteuerung verschlissen sind. Auch ein konstruktiver Defekt, der zu einem früheren Verschleiß führt, weil der Hersteller ein günstigeres System verbaut hat, ist kein Sachmangel, sondern eine bewusste Designentscheidung, die eine kürzere Haltbarkeit zur Folge hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |