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Ein Sachmangel in Form von Dröhnen, Vibrationen oder Schaltschlägen liegt bei einem leistungsstarken Gebrauchtfahrzeug im mittleren Preissegment nicht vor, wenn die festgestellten Erscheinungen im Rahmen der üblichen Beschaffenheit für ein solches Fahrzeug liegen und der Käufer keine überzogenen Erwartungen an die Geräuschkulisse oder Schaltvorgänge haben kann. Normale Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungserscheinungen sind aus dem Sachmangelbegriff auszuklammern; ein Rücktritt ist zudem ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |