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Die Beklagte als Herstellerin des Motors EA 189 hat durch das massenhafte Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit unzulässiger Abschaltvorrichtung aus Kostensenkungs- und Gewinnmaximierungsgründen eine sittenwidrige Schädigung im Sinne des § 826 BGB begangen. Ein Schaden wird bei demjenigen verursacht, der ein solches Fahrzeug neu oder gebraucht kauft, und ist bereits im Abschluss des Kaufvertrags über das Fahrzeug zu sehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |