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Ein Schadensersatzanspruch wegen der Manipulation eines Dieselmotors scheitert, wenn der Kläger den Erwerb des Fahrzeugs und damit den Eintritt eines Schadens nicht beweisen kann, insbesondere wenn der Beklagte den Erwerb zulässigerweise mit Nichtwissen bestreitet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |