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Der Hersteller eines Dieselmotors, der mit einer Software zur Optimierung der Stickstoff-Emissionswerte im behördlichen Prüfverfahren ausgestattet ist, haftet dem Käufer eines damit ausgerüsteten Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB auf Schadensersatz. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |