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Gegenüber ihren Eltern sind erwachsene Kinder mangels Weisungsgebundenheit generell keine Verrichtungsgehilfen, soweit es allgemein um Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer häuslichen Gemeinschaft geht. Eine Verkehrssicherungspflicht für ein tagsüber gut sichtbares und wahrgenommenes, auf dem Bürgersteig abgestelltes Brett erfordert keine weiteren Sicherungsmaßnahmen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |