|
Ist der Leasingnehmer zur Geltendmachung von Rechten aus dem Kaufvertrag des Leasinggebers befugt, so muss er den Rücktritt vom Kaufvertrag ausdrücklich gegenüber dem Verkäufer erklären. Eine Erklärung des Rücktritts vom Leasingvertrag ist hierfür nicht ausreichend. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |