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Ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug kommt bei einer eBay-Auktion durch das Angebot des Verkäufers und das Höchstgebot des Käufers zustande. Ein vorzeitiger Abbruch der Auktion ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Grundes, wie einer unverschuldeten Unmöglichkeit der Übergabe oder eines erheblichen, unverschuldet eingetretenen Mangels, zulässig. Der Verkäufer trägt die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Grundes. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |