Das Verkehrslexikon

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Autokauf - Neuwagen - Gebrauchtwagen

Autokauf - Neuwagen - Gebrauchtwagen




Dieser Artikel beschäftigt sich im wesentlichen nur mit den verkehnrszivilrechtlichen Aspekten des Autohandels.

Zu den Problemen des Internethandels mit Autos siehe Handel mit Fahrzeugen im Internet



Gliederung:


   Weiterführende Links
Allgemeines
Verfassungsrecht
Eigentumsvorbehalt / Kfz-Brief
Gutgläubiger Erwerb
Scherzerklärungen
Kauf unter falschem Namen
Verkauf unter falschem Namen
Zurückbehaltungsrecht - Kaufpreis - Abnahme
Grenzüberschreitender Kfz-Verkauf / Re-Importe
Beginn der Haltereigenschaft bei Versendungskauf
Erfüllungsort für Nacherfüllung
Gewährleistung - Aufwendungen
Gewährleistung - Privatgutachterkosten
Gewährleistung / Sachmängel
Erheblichkeit der Pflichtverletzung
Ersatzteilhandel
Nachbesserungsverlangen und Fristsetzung
Klauseln in AGB
Finanzierter Autokauf
Wertersatz - Nutzungsentschädigung bei Wandlung
Überführungsfahrt / Versicherungsschutz
Verkaufsvermittlung / Agenturgeschäfte
Verkauf auf eBay
Fahrschulwerbung mit Gutschein für Autokauf
Verfahrenskosten






Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Autokaufrecht

Autokauf allgemein

Dieselskandal - Abgasskandal - „Schummelsoftware“

Rechtsprechung zum Themenkomplex „Schummelsoftware“ - Diesel-Abgasskandal

Haftungserleichterungen bei Probefahrten

Stillschweigender Haftungsausschluss bei Gefälligkeitsfahrten

Wohnmobil / Wohnwagengespann

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Allgemeines:


OLG Celle v. 11.08.2004:
Hat eine natürliche Person den veräußerten Gebrauchtwagen sowohl privat als auch für ihr (nebengewerbliches) Unternehmen genutzt (dual use), so ist entscheidend für die Einordnung als Verbrauchsgüterkauf im Sinn von § 474 f BGB, welche Benutzung überwiegt.

OLG Celle v. 05.12.2013:
Ein Pkw ist auch dann ein neuer Personenkraftwagen i.S.d. § 2 Nr. 1 PKW-EnVKV, wenn er mehrere Jahre alt ist, jedoch die weiteren objektivierbaren Umstände - insbesondere seine Laufleistung - dafür sprechen, dass er zum Zwecke des Weiterverkaufs erworben wurde.

OLG Schleswig v. 12.02.2016:
Kommt es infolge der Verwendung eines vom Verkäufer eingeführten und nicht nachweisbar erläuterten Chiffrierkürzels in der Bestellung eines Neufahrzeugs zur Auslieferung eines 3-Türers, obgleich der Käufer von der Bestellung eines 5-Türers ausgegangen ist, kommt ein "Scheinkonsens" als Unterfall eines Dissenses (§ 155 BGB) in Betracht. - Konnte und musste der Verkäufer nach den gesamten Umständen des Verkaufsgesprächs einschließlich der Verkaufspraxis annehmen, dass der Käufer - wie heute auch zumeist - einen 5-Türer erwerben wollte, ist gleichwohl ein Vertrag über den Erwerb eines 5-Türers zustande gekommen.

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Verfassungsrecht:


BVerfG v. 03.03.2015:
Voraussetzung für ein vorsätzliches Verschweigen eines Mangels der Kaufsache ist stets, dass der Verkäufer den konkreten Mangel kennt oder zumindest für möglich hält. Macht der Verkäufer gutgläubig falsche Angaben über die Kaufsache, handelt er grds nicht arglistig. Anders ist es, wenn der Verkäufer auf Fragen des Käufers falsche Angaben ohne tatsächliche Grundlage - "ins Blaue hinein" - macht, mit deren Unrichtigkeit er rechnet.

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Eigentumsvorbehalt / Kfz-Brief:


BGH v. 13.09.2006:
Beim Autokauf kann der Käufer, der den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat, die Einbehaltung des Fahrzeugbriefes bei der Übergabe des Fahrzeugs regelmäßig nur dahin verstehen, dass der Verkäufer ihm das Eigentum am Fahrzeug zur Sicherung seiner Kaufpreisforderung nur unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen will.

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Gutgläubiger Erwerb:


Gutgläubiger Fahrzeugerwerb

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Scherzerklärungen:


OLG Frankfurt am Main v. 02.05.2017:
Auch wenn Angebot und Annahmeerklärung in Textform - hier duch E-Mails - übereinstimmend abgegeben werden, kommt es zu keinem wirksamen Vertragsabschluss, wenn sich der Annehmede ersichtlich auf eine Schwerzerklärung des Anbietenden eingelassen hat.

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Kauf unter falschem Namen:


OLG Hamm v. 22.02.2016:
Tritt bei einem Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges der Erwerber unter fremdem Namen auf, kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, ob aus der Sicht des Veräußerers ein Geschäft des Namensträgers oder ein Eigengeschäft des Handelnden vorliegt. Dabei darf insbesondere auch das Rechtsverfolgungsinteresse des Veräußerers nicht aus den Augen gelassen werden. Tritt der Erwerber unter falschem Namen auf, ist für den Veräußerer, dessen Eigeninteressen im Zuge der Vertragsabwicklung nicht restlos abgedeckt sind, regelmäßig von Bedeutung, mit wem er kontrahiert.

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Verkauf unter falschem Namen:


BGH v. 01.03.2013:
Tritt der Veräußerer eines unterschlagenen Kraftfahrzeuges unter dem Namen des Eigentümers auf, wird Vertragspartner des Erwerbers grundsätzlich die unter fremden Namen handelnde Person und nicht der Eigentümer, sofern der Kauf sofort abgewickelt wird.

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Zurückbehaltungsrecht - Kaufpreis - Abnahme:


BGH v. 26.10.2016:
Im Hinblick auf die Verpflichtung des Verkäufers zur Verschaffung einer von Sach- und Rechtsmängeln freien Sache (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB) ist der Käufer bei behebbaren Mängeln, auch wenn sie geringfügig sind, grundsätzlich berechtigt, gemäß § 320 Abs. 1 BGB die Zahlung des (vollständigen) Kaufpreises und gemäß § 273 Abs. 1 BGB die Abnahme der gekauften Sache bis zur Beseitigung des Mangels zu verweigern, soweit sich nicht aus besonderen Umständen ergibt, dass das Zurückbehaltungsrecht in einer gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßenden Weise ausgeübt wird.

BGH v. 14.10.2020:
Dem Verkäufer eines Kfz steht weder ein Rücktrittsrecht noch ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem mit der Abnahme des Fahrzeugs säumigen Käufer zu, wenn er vorher keine oder nur eine zu kurze Nachfrist gesetzt hat.

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Grenzüberschreitender Kfz-Verkauf / Re-Importe:


Autokaufrecht - Re-Import

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Beginn der Haltereigenschaft bei Versendungskauf:


Haftung des Fahrzeughalters / Gefährdungshaftung

OLG Bamberg v. 07.12.2015:
Wird im Rahmen eines Versendungskaufs die auszuliefernde Baumaschine vom Käufer schon unter dem Speditionstransport übernommen, um die Maschine dann selbst zum vorgesehenen Erfüllungsort zu fahren, so wird mit der Inbetriebnahme durch den Käufer dessen Haltereigenschaft im öffentlichen Straßenverkehr begründet.

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Erfüllungsort für Nacherfüllung:


Erfüllungsort der Nacherfüllung beim Fahrzeugkauf

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Gewährleistung - Aufwendungen:


BGH v. 20.07.2005:
Der Käufer einer mangelhaften Sache hat auch dann gemäß § 284 BGB Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, wenn er wegen des Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt. Der Anspruch ist nicht gemäß § 347 Abs. 2 BGB auf den Ersatz notwendiger Verwendungen oder solcher Aufwendungen beschränkt, durch die der Verkäufer bereichert wird. § 284 BGB erfasst auch Aufwendungen für kommerzielle Zwecke. Aufwendungen des Käufers auf eine gekaufte Sache, die sich später als mangelhaft erweist, sind in der Regel vergeblich, wenn der Käufer die Kaufsache wegen ihrer Mangelhaftigkeit zurückgibt oder sie jedenfalls nicht bestimmungsgemäß nutzen kann und deshalb auch die Aufwendungen nutzlos sind. Kosten, die dem Käufer eines Kraftfahrzeugs für dessen Überführung und Zulassung entstehen, sind Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB. Wird der Kauf wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs rückabgewickelt, nachdem der Käufer das Fahrzeug zeitweise genutzt hat, so mindert sich der Anspruch auf Ersatz auch dieser Aufwendungen entsprechend der Nutzungsdauer oder der Laufleistung des Fahrzeugs.

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Gewährleistung - Privatgutachterkosten:


Zur Kostenerstattung für Privatgutachten

BGH v. 30.04.2014:
§ 439 Abs. 2 BGB erfasst verschuldensunabhängig auch Sachverständigenkosten, die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären. Stehen der Mangel und die Mangelverantwortlichkeit des Verkäufers fest, besteht der Erstattungsanspruch für die "zum Zwecke der Nacherfüllung" aufgewandten Sachverständigenkosten auch dann fort, wenn der Käufer später zur Minderung übergeht.

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Gewährleistung / Sachmängel:


Gewährleistung und Garantie beim Neuwagenkauf

Gewährleistung und Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

Zeitablauf zwischen Herstellung und Zulassung des Fahrzeugs

6-Monatsfrist / Beweislastumkehr

Abschaltenrichtungen

Dieselskandal - „Schummelsoftware“

BGH v. 14.09.2005:
Ein Sachmangel der Kaufsache kann sich dem Käufer auch dann erst nach Gefahrübergang "zeigen", wenn er ihn im Falle einer eingehenden Untersuchung schon bei der Übergabe hätte entdecken können. Die Vermutung, dass ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat, ist nicht schon dann mit der Art des Mangels unvereinbar, wenn der Mangel typischerweise jederzeit auftreten kann und deshalb keinen hinreichend sicheren Rückschluss darauf zulässt, dass er schon bei Gefahrübergang vorhanden war. Die Vermutung, dass ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat, kann auch für äußere Beschädigungen der Kaufsache wie etwa einen Karosserieschaden eines verkauften Kraftfahrzeugs eingreifen. Sie ist jedoch dann mit der Art des Mangels unvereinbar, wenn es sich um äußerliche Beschädigungen handelt, die auch dem fachlich nicht versierten Käufer auffallen müssen.

BGH v. 05.11.2008:
Für die Beurteilung, ob ein Mangel als geringfügig i.S. des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB einzustufen ist, ist auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung des Käufers abzustellen. Ein zu diesem Zeitpunkt erheblicher Mangel wird nicht dadurch unerheblich, dass es im Verlauf der sich anschließenden Auseinandersetzung einem gerichtlich bestellten Sachverständigen gelingt, den Mangel zumindest provisorisch zu beseitigen. Das Festhalten des Käufers an dem wirksam erklärten Rücktritt ist nur dann treuwidrig, wenn der Mangel nachträglich mit seiner Zustimmung beseitigt wird.

OLG Celle v. 07.01.2013:
Die Feststellung eines Konstruktionsmangels eines Pkw in einem Rechtsstreit durch ein Zivilgericht gilt nur für das betreffende Verfahren. Ein anderer Käufer desselben betroffenen Fahrzeugtyps kann einen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht damit begründen, der von ihm erworbene Pkw weise nach den Feststellungen eines anderen Gerichts einen Serienmangel auf.

OLG Köln v. 18.12.2013:
Die Angaben in einer Internetanzeige werden zwar regelmäßig Inhalt einer Beschaffenheitsvereinbarung. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verkäufer vor Abschluss des Kaufvertrages klar und unmissverständlich darauf hinweist, dass er keine Gewähr dafür geben könne, dass das Kaufobjekt dieses Ausstattungsmerkmal (hier: Tempomat) aufweise. Trägt der Verkäufer dies substantiiert vor, so muss der Käufer, der jedenfalls dann für den Inhalt der Beschaffenheitsvereinbarung beweispflichtig ist, wenn keine Abweichung von einer üblichen Beschaffenheit in Rede steht, das Gegenteil beweisen.

LG Düsseldorf v. 30.08.2016:
Auch wenn die Parteien die Angaben des Herstellerprospekts nicht als Beschaffenheit im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vereinbart haben, sind die im Herstellerprospekt enthaltenen Angaben zu dem Kraftstoffverbrauch des Neufahrzeugs zumindest öffentliche Äußerungen mit der Folge, dass die gewöhnliche Beschaffenheit des Wagens im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB durch diese Angaben bestimmt wird.

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Erheblichkeit der Pflichtverletzung:


Erheblichkeit der Pflichtverletzung - Bagatellmängel

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Ersatzteilhandel:


OLG Düsseldorf v. 30.11.2015:
Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Der Senat legt die Regelung des § 22a Abs. 2 StVZO dahingehend aus, dass sie ein generelles Verbot ausspricht.

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Nachbesserungsverlangen und Fristsetzung:


Autokauf - Nachbesserungsverlangen und Fristsetzung

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Klauseln in AGB:


Autokauf - Klauseln in AGB

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Finanzierter Autokauf:


Finanzierter Autokauf

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Wertersatz - Nutzungsentschädigung bei Wandlung des Autokaufs:


Wertersatz - Nutzungsausfall nach Wandlung - nach oben -



Überführungsfahrt / Versicherungsschutz:


Rote Kennzeichen - Kurzzeitkennzeichen - Kurzzeitversicherung - Saisonkennzeichen - Überführungskennzeichen

OLG Karlsruhe v. 19.03.1998:
Hat es ein Autoverkäufer anläßlich eines Autokaufs übernommen, dem Käufer das für die Überführung des Fahrzeuges notwendige rote Nummernschild zur Verfügung zu stellen, hat er es damit übernommen, alles in die Wege zu leiten, um die Überführungsfahrt in rechtlich zulässiger Weise möglich zu machen. Diese Pflicht hat er schon dann erfüllt, wenn er das rote Kennzeichen bei der Zulassungsstelle besorgt und für eine Kfz-Haftpflichtversicherung Sorge getragen hat. Ist weder ausdrücklich noch stillschweigend vereinbart, daß der Verkäufer auch eine Kfz-Kaskoversicherung für die Überführungsfahrt abschließen soll, scheidet (nach einem Kaskoversicherungsfall auf der Überführungsfahrt) ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung aus.

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Verkaufsvermittlung / Agenturgeschäfte:


Agenturgeschäfte

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Verkauf auf eBay:


OLG Koblenz v. 03.06.2009:
Der Käufer, der bei einer nach kurzer Zeit abgebrochenen Internetauktion ein hochwertiges Fahrzeug im Wert von 78.000,00 € für 5,50 € erworben hat, hat gegen den Verkäufer, der nicht erfüllt, nicht ohne Weiteres einen Schadensersatzanspruch. Diesem Anspruch kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen.

BGH v. 12.11.2014:
Haben die Parteien über die Internet-Auktionsplattform eBay einen Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug, das mit einem Startpreis von 1 € eingestellt worden war, dergestalt geschlossen, dass der Ersteigerer/einziger Bieter, der ein Maximalgebot von 555,55 € abgegeben hatte, das Fahrzeug kaufte, bevor der Versteigerer die Auktion abbrach und die Erfüllung des Vertrages verweigerte, steht dem Bieter ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung zu. - Es trägt der Verkäufer das Risiko des für ihn ungünstigen Auktionsverlaufs durch die Wahl eines niedrigen Startpreises unterhalb des Marktwertes ohne Einrichtung eines Mindestpreises.

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Fahrschulwerbung mit Gutschein für Autokauf:


Fahrschule / Fahrlehrer / Fahrschüler

BGH v. 09.06.2004:
Die Werbung eines Fahrschulunternehmens, jeder Fahrschüler erhalte zur bestandenen Prüfung einen Gutschein in Höhe von 500 DM für einen Fahrzeugkauf bei einem bestimmten Autohaus, ist kein unlauteres Wettbewerbsverhalten.

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Verfahrenskosten:


Prozesskosten - Verfahrenskosten - Kosten des Rechtsstreits

Rechtsschutzversicherung



OLG Köln v. 05.02.2014:
Wurde dem Antragsteller im PKH-Verfahren ein die Ratenzahlung anordnender Beschluss zugestellt und hat er sich danach ein neues Auto gekauft, das er aus beruflichen Gründen nicht benötigt und für das monatliche Kreditraten aufzubringen sind, ist die Ratenzahlungsanordnung nicht zu korrigieren, da für die Bestimmung der Bedürftigkeit nach § 115 ZPO Zahlungsverpflichtungen, die die Partei in Kenntnis bereits entstandener oder bevorstehender Verfahrenskosten übernommen hat, nicht zu berücksichtigen sind.

OLG Düsseldorf v. 13.05.2014:
Ein Beklagter hat Veranlassung zur Klageerhebung gegeben, wenn sein Verhalten vor Prozessbeginn ohne Rücksicht auf Verschulden und materielle Rechtslage gegenüber dem Kläger so war, dass Letzterer annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen. Insbesondere ein in Verzug gesetzter Schuldner hat zur Klage Veranlassung gegeben.

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